Projektträger für Demokratie leben
Als Zuwendungsempfänger für die Einzelprojekte kommen grundsätzlich nichtstaatliche Organisationen in Betracht, die folgende Bedingungen erfüllen müssen:
- Erfüllung der fachlichen Voraussetzungen für das geplante Projekt und entsprechende Erfahrungen in der Thematik des Programms
- Sicherung einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung, insbesondere Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung (GoB) im Rahmen des Rechnungswesens
- Gewähr für eine zweckentsprechende, wirtschaftliche und sparsame Verwendung der Fördermittel sowie bestimmungsgemäßer Nachweis derselben
- Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. Abgabenordnung (AO), ersatzweise zunächst der Nachweis der Stellung eines Antrags auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51ff. AO bzw. grundsätzliche Vereinbarkeit des Gesellschaftervertrags/der Satzung mit den Anforderungen der Gemeinnützigkeit
- Kein Ausschluss der Vorschrift des § 181 BGB im Gesellschaftsvertrag und in etwaigen Geschäftsführerverträgen.
- Vermeidung von Unterstützung extremistischer Strukturen durch die Gewährung materieller Leistungen (Fördermittel des Bundes) oder immaterieller Leistungen.
- Personen oder Organisationen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung betätigen, dürfen nicht an der inhaltlichen Mitwirkung oder der Durchführung eines Projektes beteiligt werden.
24.04.2017









